Fördervoraussetzung: Wohngebäude, die in Deutschland errichtet worden sind und für die der Bauantrag bis zum 31. Januar 2002 eingereicht worden ist.
Gebäude |
Förderung d. Energieberatung |
1 - 2 Familienhaus |
60 % der Kosten, maximal 800 € |
Mehr als 2 Wohneinheiten | 60 % der Kosten, maximal 1100 € |
Eigentümergemeinschaften | Zusätzlich 500 € für die Vorstellung der Ergebnisse auf der Eigentümerversammlung |
Der erste Schritt bei der Sanierung eines Wohngebäudes, bei der der Bauherr Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen möchte, ist eine Energieberatung. Die Beratung selbst wird von der Bafa folgendermaßen gefördert: