Energiebilanz

Die Energiebilanz eines Wohngebäudes im Sinne der EnEV bestimmt den Bedarf an Endenergie, also der Energie, die von von Versorgern wie Stromanbietern, Gas-, Öl- oder Holzlieferanten des Wohngebäudes bereit gestellt werden muss, um ein Standard - Raumklima zu erreichen und die Warmwasserbereitung zu gewährleisten.

Bestandteil der Energiebilanz ist die Wärmebilanz, die die Gebäudehülle bewertet, während die Endergiebilanz die Anlagentechnik zusätzlich umfasst.

Abbildung: Energiebilanz nach DIN 4108 - 6/ DIN 4701 - 10 für Wohngebäude

Die EnEV erlaubt für Wohngebäude grundsätzlich zwei unterschiedliche Berechnungsverfahren. Eine Kombination aus DIN 4108 - 6 (Gebäudehülle) und DIN 4701 - 10 (Anlagentechnik) einerseits und das ganzheitliche Verfahren nach DIN 18599 andererseits.

 

 

Unterschiede der beiden Verfahren

Verfahren zur Bestimmung nach DIN 4108 / DIN4701 gegenüber DIN 18599
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© Christoph Mevenkamp