Energieausweise für Wohngebäude

Wann entfällt die Pflicht zum Energieausweis?

 

- Sie wohnen privat in Ihrer Immobilie, für die seit dem 1.10.2007 kein Bauantrag mehr gestellt worden ist.

- Für Baudenkmäler und Objekte innerhaln eines Denkmalensembles

- Für Immobilien mit weniger als 50 m² Nutzfläche

- Für Immobilien, die bereits vollständig vermietet waren, bevor die Pflicht eingeführt worden ist:

- 01.07.2008, wenn die Immobilie bis 1965 fertig gestellt wurde

- 01.01.2009, wenn die Immobilie ab 1966 fertig gestellt wurde

 

 

Verbrauchsausweis

 

Ein Verbauchsausweis ist die unkomplizierte und kostengünstige Variante.

Er basiert auf den Verbrauchskennwerten der letzten 3 Jahre. Falls diese nicht vollständig vorliegen, können sie in bestimmten Fällen sachverständig abgeschätzt werden. Der Verbrauchsausweis bewertet das Gebäude und das Nutzerverhalten gleichzeitig. Eine Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden ist nur bedingt gegeben.

 

In folgenden Fällen kommt ein Verbrauchsausweis für Sie in Frage:

 

- Bei vermieteten Bestandsimmobilie mit mehr als 5 Wohneinheiten. Die Begründung seitens des Gesetzgebers ist, dass sich in vermieteten Immobilien mit mehr als 4 Wohneinheiten das Nutzerverhalten so mittelt, dass ein Verbrauchsausweis ausreichend genaue Aussagen liefert.

- Wohngebäude im Bestand, die bereits die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten

 

 

Bedarfsausweis

 

Ein Bedarfsausweis basiert auf einer vollständigen Bewertung des Ist-Zustandes einer Immobilie. Die Berechnung wird mittels zertifizierter Software durchgeführt und breücksichtigt die energetische Qualität der Gebäudehülle sowie die Effizienz und die Energieträger der Anlagentechnik. Das Nutzerverhalten wird anhand von Normen angenommen, berücksichtigt jedoch nicht das tatsächliche Verhalten. Die Vergleichbarkeit zu anderen Immobilien ist gegeben.

 

Sie haben immer die Wahlfreiheit einen Bedarfsausweis ausstellen zu lassen. In folgenden Fällen ist ein Bedarfausweis vorgeschrieben:

 

- Für alle Neubauten

- Für Bestandsgebäude, für die kein Verbrauchsausweis zulässig ist

 

Energieausweise für Nichtwohngebäude

 

Wann sind Energieausweise für NWG Pflicht?

 

- Seit 2014 für alle NWG bei Verkauf oder Vermietung

- Aushang ist zudem bei starkem Publikumsverkehr (z.B. Kaufhaus) oder öffentlichen Gebäuden verpflichtend

 

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© Christoph Mevenkamp