EnEV für Wohngebäude

EnEV im Neubau von Wohngebäuden

 

Seit 2009 gilt für die Bauherren von Neubauten folgendes:

 

1. Das Referenzhausverfahren kommt zur Anwendung. Der Planer kann wählen zwischen folgenden Rechenverfahren (ENTWEDER / ODER):

 

- Verfahren nach DIN 4108 - 6 und DIN 4701 - 10 (üblich)

- Verfahren nach DIN 18599 (aufwendiger, da der Planer mehr Wahlmöglichkeiten hat)

 

/// Bild: Prinzip Referenzhausverfahren ///

 

2. Die Werte des Referenzhauses sind:

Wichtig: Die EINZELNEN WERTE MÜSSEN NICHT eingehalten werden, sondern nur Primärenergiebedarf und mittlerer U - Wert der Gebäudehülle

Gebäudehülle - Referenzhaus
Bauteil U - Wert g - Wert
  [W/m²K]  
Außenwand gegen Außenluft 0,28  
Außenwand gegen Erdreich 0,35  
Dach, oberste Geschossdecke 0,20  
Fenster, Fenstertüren 1,3 0,6
Dachfenster 1,4 0,6
Außentüren 1,8  
WB - Zuschlag (bezogen auf Hüllfläche) 0,05  
Luftdichtigkeit der Gebäudehülle mittels Blower - Door - Test nachzuweisen
 
Anlagentechnik - Referenzhaus
Heizungsanlage

- Wärmeerzeuger: Verbesserter Brennwertkessel

- Verteilung: 55/45 °C bei zentraler Verteilung, geregelte Umwälzpumpe, hydraulischer Abgleich

- Übergabe: Heizkörper mit 1K Thermostaten

Warmwasserbereitung

- zentrale WW Bereitung

- Erzeuger wie Heizungsanlage

- Solarthermie mit Speicher

- Verteilerleitung in beheizter Hülle

Klimaanlage Nicht vorgesehen
Lüftungsanlage Zentrale Anlage, bedarfsgeführt mit DC - Ventilator

3. Zusätzlich gelten folgende Anforderungen

 

- sommerlicher Wärmeschutz

- Luftdichtigkeit und Mindestluftwechsel

- Mindestwärmeschutz nach anertkannten Regeln der Technik für ALLE Bauteile

- Der Einfluss von Wärmebrücken muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechend gering gehalten werden

- Ab dem 1.1.2016: Der Primaärenergiebedarf 25 % geringer sein als der des Referenzhauses

 

 

EnEV im Bestand von Wohngebäuden

 

Bei der Sanierung im Bestand gibt es zwei unterschiedliche Ansätze:

 

1. Einzelmaßnahmen

 

Bei der Sanierung können einzelne Bauteile oder Anlagen erneuert werden. Für Bauteile der Gebäudehülle müssen JEWEILS die folgenden Anforderungen erfüllt werden, wenn ein Bauteil zu mehr als 10 % seiner Fläche erneuert wird. Es gibt hierbei jedoch umfassende Ausnahmen, die ein sachverständiger Berater im Einzelfall prüfen und erklären wird.

 

Grundsätzlich gilt: Keine Maßnahme darf zu einer Verschlechterung der energetischen Qualität des Gebäudes führen.

Anforderungen bei Sanierung der Gebäudehülle
Bauteil U - Wert g - Wert
  [W/m²K]  
Außenwand gegen Außenluft 0,24  
Außenwand gegen Erdreich 0,30  
Dach, oberste Geschossdecke 0,24  
Fenster, Fenstertüren 1,3  
Dachfenster 1,4  
Außentüren 1,8  
 
Anforderungen der Inbetriebnahme neuer Heizkessel
Variante 1

- CE - Kennzeichnung

- Produkt von Aufwandzahl und Primärenergiefaktor kleiner 1,3

Variante 2

- CE - Kennzeichnung

- Niedertemperatur oder Brennwerttechnik

2. Gesamtsanierung

 

Wenn eine Gesamtsanierung erfolgen soll, dann kann auch das Referenzhausverfahren (Referenzhaus Neubau siehe oben) zum Einsatz kommen. Dabei ist zu beachten, dass

 

- die zulässigen Transmissionsverluste, definiert durch den flächengemittelten U - Wert HT' und

- der jählichen Primärenergiebedarf Qp''

 

um 40% gegenüber dem Neubau erhöht werden. Die Anforderungen sind also weniger strikt. Erfahrungsgemäß wird von dieser Art der Sanierung seltener Gebrauch gemacht als von Einzakmaßnahmen.

 

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© Christoph Mevenkamp