Türen

Türen werden bei Betrachtungen zum Wärmeschutz je nach Glasanteil entweder als Fenster oder als opakes Bauteil bewertet.

 

Dabei sind alle Türen zu beachten, die Teil der Gebäudehülle sind. Also auch Türen zu unbeheizten Bereichen eines Gebäudes, wie z.B. Türen zu einem unbeheizten Treppenhaus oder zu unbeheizten Kellertüren.

 

Vor der Einführung der EnEV im Jahr 2002 waren Türen nicht wesentlich durch den Wärmeschutz beeinflusst. Als grobe Einschätzung des U - Wertes kann hier die Bekanntmachung des BMVI herangezogen werden.

Demnach ergeben sich die folgenden U - Werte im Bestand:

 

- Metalltüren: 4,0 W/m²K

- Holz- und Kunststofftüren: 2,9 W/m²K

 

Die Anforderungen für einen Neubau werden nach EnEV 2014 durch das gesamte Referenzgebäude definiert, in dem Türen mit einem U-Wert von 1,8 W/m²K angenommen werden. Allerdings kann hier, wie bei jedem anderen Bauteil auch, der Wert überschritten werden, wenn andere Bauteile den Verlust kompensieren.

 

In der Praxis sind Außentüren in der Regel deutlich besser im Wärmeschutz un weisen U-Werte von ungefähr 0,9 W/m²K - 1,5 W /m²K auf. Einige Ausnahmen können sich ergeben bei Türen mit sehr hohen Glasanteil.

Wohnungstüren erreichen Werte von ungefähr 0,9 - 2,0 W/m²K

 

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© Christoph Mevenkamp