EnEV im Neubau von Nichtwohngebäuden
1. Das Referenzhausverfahren kommt zur Anwendung, allerdings MUSS für Nichtwohngebäude das neuere und aufwendigere Verfahren nach DIN 18599 angewendet werden.
/// Bild: Referenzhausverfahren ///
2. Die Werte des Referenzhauses sind:
Wichtig: Die einzelnen Werte müssen NICHT eingehalten werden, sondern nur Primärenergiebedarf und mittlerer U - Wert der Gebäudehülle
Gebäudehülle - Referenzgebäude | ||
Bauteil | U - Wert | g - Wert |
[W/m²K] | ||
Außenwand gegen Außenluft | 0,28 | |
Vorhangfassade | 1,4 | |
Außenwand gegen Erdreich | 0,35 | |
Dach, oberste Geschossdecke | 0,20 | |
Fenster, Fenstertüren | 1,3 | 0,6 |
Dachfenster | 1,4 | 0,6 |
Außentüren | 1,8 | |
WB - Zuschlag (bezogen auf Hüllfläche) | 0,05 | |
Luftdichtigkeit der Gebäudehülle mittels Blower - Door - Test nachzuweisen | ||
Anlagentechnik - Referengebäude | ||
Sonnenschutzvorrichtung | Wie tatsächliches Gebäude entsprechend EnEV Anforderungen | |
Beleuchtung |
- Überwiegend mit Leuchtstoffröhren mit Vorschaltgerät - einige Zonen mit Präsenzkontrolle |
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Heizungsanlage (Raumhöhe < 4 m) mit dezentraler Nachheizung in RLT Anlage |
- Wärmeerzeuger: Verbesserter Brennwertkessel Öl mit Gebläsebrenner - Verteilung: 55/45 °C bei zentraler Verteilung, geregelte Umwälzpumpe, hydraulischer Abgleich |
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Heizungsanlage (Raumhöhe < 4 m) mit zentraler RLT Anlage |
- Wärmeerzeuger: Verbesserter Brennwertkessel Öl mit Gebläsebrenner - Verteilung: 70/55 °C bei zentraler Verteilung, geregelte Umwälzpumpe, hydraulischer Abgleich |
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Warmwasserbereitung | Wie tatsächliches Gebäude entsprechend EnEV Anforderungen | |
Raumlufttechnik | Wie tatsächliches Gebäude entsprechend EnEV Anforderungen | |
Klimaanlage | Vorgesehen als zentrale R134a Anlage | |
Gebäudeautomation | Vorgesehen |
Die Tabelle ist nicht vollständig, da die Anforderungen sehr umfangreich sind, sondern soll lediglich eine Übersicht über die wichtigsten Anforderungengeben.
EnEV im Bestand von Nichtwohngebäuden
Bei der Sanierung im Bestand gibt es zwei unterschiedliche Ansätze:
1. Einzelmaßnahmen
Bei der Sanierung können einzelne Bauteile oder Anlagen erneuert werden. Für Bauteile der Gebäudehülle müssen JEWEILS die folgenden Anforderungen erfüllt werden, wenn ein Bauteil zu mehr als 10 % seiner Fläche erneuert wird. Es gibt hierbei jedoch umfassende Ausnahmen, die ein sachverständiger Berater im Einzelfall prüfen und erklären wird.
Grundsätzlich gilt: Keine Maßnahme darf zu einer Verschlechterung der energetischen Qualität des Gebäudes führen.
Die EnEV unterscheidet bei der Erneuerung von einzelnen Bauteilen der Gebäudehülle nicht zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden, so dass die identische Bauteilanforderungen wie bei Wohngebäuden erfüllt sein müssen:
Anforderungen bei Sanierung der Gebäudehülle | ||
Bauteil | U - Wert | g - Wert |
[W/m²K] | ||
Außenwand gegen Außenluft | 0,24 | |
Außenwand gegen Erdreich | 0,30 | |
Dach, oberste Geschossdecke | 0,24 | |
Fenster, Fenstertüren | 1,3 | |
Dachfenster | 1,4 | |
Außentüren | 1,8 | |
Anforderungen der Inbetriebnahme neuer Heizkessel | ||
Variante 1 |
- CE - Kennzeichnung - Produkt von Aufwandzahl und Primärenergiefaktor kleiner 1,3 |
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Variante 2 |
- CE - Kennzeichnung - Niedertemperatur oder Brennwerttechnik |
2. Gesamtsanierung
Wenn eine Gesamtsanierung erfolgen soll, dann kann auch das Referenzhausverfahren (Referenzhaus Neubau siehe oben) zum Einsatz kommen. Dabei ist zu beachten, dass
- die zulässigen Transmissionsverluste, definiert durch den flächengemittelten U - Wert HT' und
- der jählichen Primärenergiebedarf Qp''
um 40% gegenüber dem Neubau erhöht werden. Die Anforderungen sind also weniger strikt. Erfahrungsgemäß wird von dieser Art der Sanierung seltener Gebrauch gemacht als von Einzakmaßnahmen.