EnEV im Neubau von Wohngebäuden
Seit 2009 gilt für die Bauherren von Neubauten folgendes:
1. Das Referenzhausverfahren kommt zur Anwendung. Der Planer kann wählen zwischen folgenden Rechenverfahren (ENTWEDER / ODER):
- Verfahren nach DIN 4108 - 6 und DIN 4701 - 10 (üblich)
- Verfahren nach DIN 18599 (aufwendiger, da der Planer mehr Wahlmöglichkeiten hat)
/// Bild: Prinzip Referenzhausverfahren ///
2. Die Werte des Referenzhauses sind:
Wichtig: Die EINZELNEN WERTE MÜSSEN NICHT eingehalten werden, sondern nur Primärenergiebedarf und mittlerer U - Wert der Gebäudehülle
Gebäudehülle - Referenzhaus | ||
Bauteil | U - Wert | g - Wert |
[W/m²K] | ||
Außenwand gegen Außenluft | 0,28 | |
Außenwand gegen Erdreich | 0,35 | |
Dach, oberste Geschossdecke | 0,20 | |
Fenster, Fenstertüren | 1,3 | 0,6 |
Dachfenster | 1,4 | 0,6 |
Außentüren | 1,8 | |
WB - Zuschlag (bezogen auf Hüllfläche) | 0,05 | |
Luftdichtigkeit der Gebäudehülle mittels Blower - Door - Test nachzuweisen | ||
Anlagentechnik - Referenzhaus | ||
Heizungsanlage |
- Wärmeerzeuger: Verbesserter Brennwertkessel - Verteilung: 55/45 °C bei zentraler Verteilung, geregelte Umwälzpumpe, hydraulischer Abgleich - Übergabe: Heizkörper mit 1K Thermostaten |
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Warmwasserbereitung |
- zentrale WW Bereitung - Erzeuger wie Heizungsanlage - Solarthermie mit Speicher - Verteilerleitung in beheizter Hülle |
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Klimaanlage | Nicht vorgesehen | |
Lüftungsanlage | Zentrale Anlage, bedarfsgeführt mit DC - Ventilator |
3. Zusätzlich gelten folgende Anforderungen
- Luftdichtigkeit und Mindestluftwechsel
- Mindestwärmeschutz nach anertkannten Regeln der Technik für ALLE Bauteile
- Der Einfluss von Wärmebrücken muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechend gering gehalten werden
- Ab dem 1.1.2016: Der Primaärenergiebedarf 25 % geringer sein als der des Referenzhauses
EnEV im Bestand von Wohngebäuden
Bei der Sanierung im Bestand gibt es zwei unterschiedliche Ansätze:
1. Einzelmaßnahmen
Bei der Sanierung können einzelne Bauteile oder Anlagen erneuert werden. Für Bauteile der Gebäudehülle müssen JEWEILS die folgenden Anforderungen erfüllt werden, wenn ein Bauteil zu mehr als 10 % seiner Fläche erneuert wird. Es gibt hierbei jedoch umfassende Ausnahmen, die ein sachverständiger Berater im Einzelfall prüfen und erklären wird.
Grundsätzlich gilt: Keine Maßnahme darf zu einer Verschlechterung der energetischen Qualität des Gebäudes führen.
Anforderungen bei Sanierung der Gebäudehülle | ||
Bauteil | U - Wert | g - Wert |
[W/m²K] | ||
Außenwand gegen Außenluft | 0,24 | |
Außenwand gegen Erdreich | 0,30 | |
Dach, oberste Geschossdecke | 0,24 | |
Fenster, Fenstertüren | 1,3 | |
Dachfenster | 1,4 | |
Außentüren | 1,8 | |
Anforderungen der Inbetriebnahme neuer Heizkessel | ||
Variante 1 |
- CE - Kennzeichnung - Produkt von Aufwandzahl und Primärenergiefaktor kleiner 1,3 |
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Variante 2 |
- CE - Kennzeichnung - Niedertemperatur oder Brennwerttechnik |
2. Gesamtsanierung
Wenn eine Gesamtsanierung erfolgen soll, dann kann auch das Referenzhausverfahren (Referenzhaus Neubau siehe oben) zum Einsatz kommen. Dabei ist zu beachten, dass
- die zulässigen Transmissionsverluste, definiert durch den flächengemittelten U - Wert HT' und
- der jählichen Primärenergiebedarf Qp''
um 40% gegenüber dem Neubau erhöht werden. Die Anforderungen sind also weniger strikt. Erfahrungsgemäß wird von dieser Art der Sanierung seltener Gebrauch gemacht als von Einzakmaßnahmen.